Die von Helene und Hans-Christoph Steinhausen im Juni 2023 gegründete Stiftung dient der Unterstützung von Menschen mit einer Entwicklungsstörung der Intelligenz (sog. Geistige Behinderung) zur Verbesserung ihrer Lebensqualität und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Sie unterstützt durch finanzielle Zuwendungen die Befriedigung individueller Bedürfnisse dieser Menschen und ihrer betreuenden Angehörigen.
Beispiele für finanzielle Zuwendungen sind Freizeitaktivitäten, Ferienreisen, nicht von den Krankenkassen finanzierte Behandlungen, Kleidung, Wohnungsausstattung oder auch Erholungsurlaube für die betreuenden Angehörigen. Anträge sollten in der Regel den Betrag von 2000 Euro nicht überschreiten. In begrenztem Umfang sollen auch Projekte gemeinnütziger Einrichtungen und Organisationen zur Unterstützung dieser Menschen mit einem Umfang bis zu 10000 Euro gefördert werden.
Alle zwei Jahre verleiht die Stiftung in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (DGKJP) einen Preis für herausragende wissenschaftliche Leistungen oder praktische Aktivitäten und Projekte, die in besonderer Weise geeignet sind, die Lebensqualität von Menschen mit Entwicklungsstörungen der Intelligenz günstig zu beeinflussen. Der Preis wird von der DGKJP ausgeschrieben und anlässlich ihrer Jahreskongresse verliehen. Informationen über den Preis befinden sich auf der Webseite der DGKJP.
Die Stiftung steht unter Treuhandverwaltung. Die GLS Treuhand e.V., handelt als Treuhänderin der Dachstiftung für individuelles Schenken in der GLS Treuhand e.V., Christstraße 9, 44789 Bochum. Die geschenkten Beträge werden von der Dachstiftung als deren Vermögensteil gesondert unter der Bezeichnung "Stiftungsfonds Steinhausen-Stiftung" verwaltet. Die Satzung der GLS-Treuhand e.V. sollte bei Anträgen zur Kenntnis genommen werden.
GLS-Treuhand, Christstraße 9, 44789 Bochum
Förderanträge sind mit dem Vermerk: Steinhausen-Stiftungsfonds an Stiftungsbetreuung@gls-treuhand.de einzureichen. Für Fördermassnahmen, die einzelnen Personen zugutekommen sollen, ist in der Regel kein weiterer ausführlicher Antrag erforderlich. Bei Projektanträgen von Einrichtungen erfolgt nach der Einreichung einer Kurzfassung der geplanten Fördermassnahme eine Rückmeldung, ob ein detaillierter Antrag beim Steinhausen-Stiftungsfonds der GLS-Treuhand gestellt werden soll.
Der Steinhausen-Stiftungsfonds ist dankbar für Spenden und Zustiftungen zur Unterstützung seiner Stiftungszwecke.